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Verwirkung des rückständigen Deutschen Kindesunterhalts
Das Jugendamt verlangte für den Sohn rückständige Unterhaltszahlungen für die zurückliegenden 11 Jahre und Auskunft, um den laufenden Unterhalt neu zu berechnen und geltend zu machen.
Der Vater zahlte fortan Unterhalt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Er trat dem rückständigen Unterhalt mit dem Einwand der Verwirkung erfolgreich entgegen. Es war der Kindesmutter und dem Jugendamt durchaus möglich gewesen, die Adresse des Vaters über seine in Deutschland lebenden Eltern ausfindig zu machen. Das Jugendamt hat den rückständigen Unterhalt nicht weiterverfolgt.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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