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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

„Rate ab vom Gerichtsstreit. Wann immer Du kannst, überzeuge Deinen Nachbarn sich zu vergleichen. Zeig ihnen, dass der vermeintliche Gewinner oft in Wirklichkeit verliert -nämlich Geld für Gebühren und Ausgaben sowie Zeit. Als Friedensstifter hat der Anwalt eine herausragende Gelegenheit gutes zu bewirken. Es wird immer noch genug Geschäft übrigbleiben.“ (Abraham Lincoln)

Mediation in Zürich im Familienrecht und Erbrecht

Mediation und andere Formen der alternativen Streitbeilegung

Wenn nicht anders möglich, stehe ich Ihnen in der gerichtlichen Auseinandersetzung bei und schütze Ihre Interessen. Ich vertrete Sie vor Gerichten der Schweiz und Deutschlands. Vorgreiflich sollten Sie aber nichts ungenutzt lassen, den Konflikt einverständlich zu regeln.

Mediation – was ist das?

Wenn Sie als Paar oder als Erbengemeinschaft streiten, kann ich mit Ihnen zusammen als Mediatorin schnelle, effiziente und kostengünstige Lösungen erarbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie trotz aller Dissonanzen das gemeinsame Ziel haben, Ihre Probleme einverständlich zu lösen. Wichtigste Grundidee der Mediation ist, dass Sie Ihren Konflikt zusammen eigenverantwortlich regeln. Sie wissen am besten Ihren Konflikt zu lösen und benötigen lediglich beim Weg dorthin Unterstützung. Meine Aufgabe als Mediatorin ist es, zwischen Ihnen neutral zu vermitteln, so dass Sie sich mit Ihren Anliegen dem anderen begreifbar machen. Sie müssen untereinander Gehör finden, sich in Ihren Meinungen und Standpunkten austauschen können und richtig verstanden werden, mit dem was ihnen wichtig ist. Der erste Schritt zur Verständigung ist, dass Sie wechselseitig verstehen, warum der andere so tickt, wie er tickt, dass Sie des anderen Bedürfnisse, Empfindungen und Wertungen nachvollziehen können.

Auf rechtlicher Grundlage

Ich berate Sie ergänzend zur Mediation auch rechtlich. Sie erfahren von mir, wie Ihre Positionen im Streitfall sind. Sie müssen wissen, wie ein Gericht Ihre Rechte beurteilen würde. Eine Rechtslage ist selten eindeutig. Deswegen plädiere ich parteilich wie ein Anwalt für den einen und dann wie ein Anwalt für den anderen. Sie lernen so die Maximalpositionen kennen und wie komplex die Problemstellungen, mit denen Sie sich auseinanderzusetzen, haben aus rechtlicher Sicht sind.

Mediation im Familienrecht

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen können Sie auf dieser Basis eigenverantwortlich zusammen menschliche und aufeinander eingehende Lösungen finden, mit denen Sie bereit sind, die Sache des lieben Friedens willen und kostengünstig vergleichsweise abzuschliessen. Sie gewichten nach eigenem Gutdünken, was dem einen und dem anderen von Ihnen wirklich wichtig ist, und wo es leicht fällt nachzugeben. Sie finden so auf Sie zugeschnittene Lösungen, Lösungen die Ihnen das schematisierte Familienrecht im Streitfall per Gerichtsentscheid nicht bieten kann. Am Ende setze ich die Regelungen, auf die Sie sich verständigen, in einer Vereinbarung um.

Mediation im Erbrecht

Auch in erbrechtlichen Auseinandersetzungen können Sie sich auf dieser Basis verständigen, wie Sie als Erben Ihre Pflichten erledigen, den Nachlass liquidieren oder die Nachlassgegenstände bewerten, um den Nachlass unter sich aufzuteilen. In dem Sie sich gegenseitig entgegenkommen, vermeiden Sie Streit und sparen Kosten. Am Ende setze ich die Regelungen, hinter denen Sie als Erbengemeinschaft stehen, in einer Vereinbarung um.

Ein-Tages-Mediation

Ein-Tages-Mediatonen beginnen am Morgen und wir sitzen zusammen, bis alles geregelt ist.

Auf besonderen Wunsch hin kann das Mediationsverfahren zeitlich gestreckt auf mehrere Sitzungen ausgelegt werden.

Sollte sich zeigen, dass wir Ihren Konflikt nicht lösen, beenden wir das Verfahren.

Mit Anwalt und fair

Sofern Sie streiten und Sie sich sicherer fühlen, wenn Sie von einem eigenen Anwalt vertreten sind, steht auch dann einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung nichts entgegen. Ich unterstütze meine KlientInnen im Rahmen eines CLP-Verfahrens (www.clp.ch).

Aussergerichtliche Konfliklösungen

Sind Sie und Ihre Gegenpartei/en so verstritten, dass eine Verständigung untereinander nicht möglich ist, können Sie mich zusammen beauftragen, Ihnen einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten und zu unterbreiten.

Sie können sich mit Ihrer/n Gegenpartei/en auch schon bei Auftragserteilung darauf verständigen, dass Sie in Unkenntnis des Ausgangs den Lösungsvorschlag -ohne wenn und aber- als für sich verbindlich anerkennen, und den Lösungsvorschlag entsprechend zur Konfliktbereinigung umsetzen werden.