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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Anwalt für Erbrecht in der Schweiz

Themenüberblick Erbrecht

Ich bin tätig bei Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge, Gestaltungen unter Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts, Testament, Konkubinats- und Erbvertrag, lebzeitiger Grundstücksabtretungsvertrag, Erbe, Erbengemeinschaft, Vermächtnis, Annahme, Ausschlagung, Erbenhaftung, nationale Erbnachweise, Europäisches Nachlasszeugnis, Güter- und Erbteilungsverträge, Auseinandersetzung des Nachlasses, Begleitung von Immobilientransaktionen, Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Anfechtung-, Teilungs-, Herabsetzungs- und Ungültigkeitsklagen, Willens- oder Testamentsvollstreckung nach Schweizer und nach Deutschem Recht.

Proaktive Gestaltung zu Lebzeiten

Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge proaktiv gestalten wollen, berate und begleite ich Sie bei: Regelungen einer vorweggenommenen Erbfolge, bei Familiengesellschaften, Stiftungen, beim Testament, beim Erbvertrag auch unter Einbezug des Güterrechts, bei der Regelung von Vermächtnissen, bei Wahl zwischen der Schweizer oder Deutschen Rechtsordnung mittels Gegenüberstellung von Deutschem und Schweizer Recht.

Proaktive Gestaltung für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Wenn Sie die Erbenauseinandersetzung proaktiv gestalten wollen, berate und begleite ich Sie -auch grenzübergreifend- als Erbe oder als Erbengemeinschaft bei der Feststellung des Nachlasses, auch unter Berücksichtigung eins Güterausgleichs, bei Erbauseinandersetzungs- bzw. Erbteilungsverträgen, bei der Verwaltung, der Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten (Erblasserschulden, Steuern, Vermächt-nisse, Erbersatzansprüche, Auflagen des Erblassers und Pflichtteilsrechte, Unterhaltsverpflichtungen, Bestattungskosten, Kosten für die Testamentseröffnung etc.) und der Durchführung von Erbteilungen.

Willensvollstrecker / Testamentsvollstrecker

Als Vollstreckerin verwalte ich den Nachlass und übe die Rechte und Pflichten der Erben aus. Meine Aufgabe ist es, die Anordnungen des Erblassers zu befolgen. Die gewünschten Auflagen sind umzusetzen, insbesondere sind die Vermächtnisse (Legat) zu erfüllen. Unter meiner Mitwirkung werden Teilungsanordnungen vollzogen und die Teilung durchgeführt.