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Ehevertrag Süd-Korea – Kalifornien – Schweiz – Deutschland
Zielvorgabe: In guten Tagen einverständlich die Ehefrau im Scheidungsfall finanziell und unter Berücksichtigung des Kindeswohls auf dem Niveau einer Gymnasialschullehrerin abzusichern.
Rechtswahl für eine Scheidung nach Deutschem Recht, EU-Verordnung Nr. 1259/2010 (sog. Rom III-Verordnung), Regelung der Gütertrennung, Ausschluss des Versorgungsausgleichs und Regelung eines eigenständigen Vorsorgeplans der Ehefrau während der Betreuung gemeinsamer Kinder, Regelung eines nachehelichen Unterhalts bei allfälligem Vorhandensein gemeinsamer Kinder.
Unter Mitwirkung anwaltlicher Beratung aus Korea und San Francisco. Erstellung der Dokumente Englisch/Deutsch. Beurkundung durch einen Deutschen Notar.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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