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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Verwirkung des rückständigen Deutschen Kindesunterhalts

Vater mit Wohnsitz in der Schweiz schuldete seinem Sohn in Deutschland aufgrund Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses eines deutschen Amtsgerichts Unterhalt. Er hatte sich hiergegen vor dem Oberlandesgericht erfolglos zur Wehr gesetzt. Er zahlte nicht, zog ins Ausland. Mehr als zehn Jahre später meldete sich das Jugendamt. Es hatte dem Sohn Unterhaltsvorschuss geleistet, es hatte herausgefunden, dass der Vater in der Schweiz lebt.

Das Jugendamt verlangte für den Sohn rückständige Unterhaltszahlungen für die zurückliegenden 11 Jahre und Auskunft, um den laufenden Unterhalt neu zu berechnen und geltend zu machen.

Der Vater zahlte fortan Unterhalt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Er trat dem rückständigen Unterhalt mit dem Einwand der Verwirkung erfolgreich entgegen. Es war der Kindesmutter und dem Jugendamt durchaus möglich gewesen, die Adresse des Vaters über seine in Deutschland lebenden Eltern ausfindig zu machen. Das Jugendamt hat den rückständigen Unterhalt nicht weiterverfolgt.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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