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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Rechtswahl für Scheidung – Risiken bei fehlender Beratung

Deutsches Ehepaar in der Schweiz; er ist Arzt, sie ist Hebamme.

Als die Scheidung anstand, veranlasste der Ehemann die Ehefrau, sich in notarieller Vereinbarung für die Scheidung dem Deutschen Recht zu unterstellen, Rechtswahl für eine Scheidung nach Deutschem Recht, EU-Verordnung Nr. 1259/2010 (sog. Rom III-Verordnung). Die Ehefrau liess sich darauf ein; sie war nicht anwaltlich beraten.

Die Parteien hatten zwei gemeinsame minderjährige Kinder, die bei der Mutter lebten. Bei der anschließenden Scheidung in Berlin hatte die Ehefrau nach Deutschem Recht keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, weil sie mit ihrem neuen Lebenspartner und dem aus dieser Verbindung stammenden Kind zusammenlebte.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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