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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Ehevertrag und Pflichtteilsverzicht

Deutscher Ehevertrag in Abstimmung mit dem Schweizer Familien- und Erbrecht: Brautpaar, Deutscher Unternehmer und Schweizer Anwältin, jeweils mit Kindern aus erster Ehe und dem Vorhaben, in der eigenen Heimat wohnen zu bleiben und sich abwechselnd zu besuchen.

Zielvorgabe: Während bestehender Ehe einen vergleichbaren Lebensstandard zu pflegen und das Erbe der Kinder aus der jeweils ersten Ehe nicht zu reduzieren.

Regelung der Gütertrennung, Zusage zeitlich abgestufter Ausgleichszahlungen des Ehemannes (auflösend bedingt durch eine etwaige Trennung); gegenseitiger Verzicht auf den erbrechtlichen Pflichtteil nach Schweizer respektive nach Deutschem Erbrecht.

Beurkundung durch einen Deutschen Notar und zusätzlich Pflichtteilsverzicht des Ehemannes vor einem Deutschen Notar und Pflichtteilsverzicht der Ehefrau vor einem Schweizer Notar.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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