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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Güterauseinandersetzung bei Scheidung – Deutschland – Schweiz – Versorgungsausgleich

Der Ehemann ist Schweizer, die Ehefrau ist Deutsche. Beide waren während ihrer Ehe berufstätig. Sie lebten die ersten Ehejahre in Deutschland. Nach Zuzug in die Schweiz erwarben sie eine Immobilie als Familienheim. Die Eigenmittel stammten zu einem Teil aus den vorehelichen Ersparnissen der Ehefrau, zum anderen Teil aus gemeinsamen Ersparnissen der Eheleute.

Der Ehemann wollte die Immobilie übernehmen, die Ehefrau von den Hypothekenverpflichtungen der Bank gegenüber freistellen lassen. Die erworbene Altersvorsorge in Deutschland und in der Schweiz war hälftig zu teilen.

Die Eheleute verständigten sich auf den Wert der Immobilie und den der Ehefrau auszuzahlenden Betrag. Ich habe die Scheidungsfolgenregelungen in einer Scheidungskonvention abgefasst.

Die Parteien nahmen den Scheidungstermin ohne Anwalt eigenständig wahr. Das Schweizer Scheidungsgericht hat dem Ehemann das ehemalige Familienheim zugewiesen. Die Schweizer Pensionskasse wurde geteilt.

Nach rechtskräftiger Schweizer Scheidung sorgte ich dafür, dass die Scheidung in Deutschland nach § 107 FamFG anerkannt und in einem gerichtliche Annexverfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg der Deutsche Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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