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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Grenzüberschreitendes Erbe: Deutscher Nachlass mit Schweizer Güterausgleich

Die Deutsche Erblasserin starb ohne Testament, sie wohnte zuletzt getrennt von ihrem Schweizer Ehemann in Deutschland. Sie hinterliess kein nennenswertes Vermögen. Der Ehemann hat das Erbe ausgeschlagen. Die Tochter stammt aus einer früheren Ehe der Erblasserin. Sie ist Alleinerbin. Der Ehemann ist in der Schweiz Unternehmer und vermögend. Er war mit der Erblasserin über 20 Jahre verheiratet, die Ehe wurde in der Schweiz geführt, die Eheleute hatten keinen Ehevertrag.

Der Nachlass unterfällt dem Deutschen Erbrecht. Zwischen der Erblasserin und ihrem Schweizer Ehemann galt der gesetzliche Schweizer Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das Vermögen des Ehemanns war während der stark angewachsen. Der Güterstand war durch den Tod der Erblasserin aufgelöst. Die Auseinandersetzung erfolgt dann mit dem Erben.

Hätte der Ehemann das Erbe nicht ausgeschlagen, so wäre er neben der Stieftochter Erbe gewesen. Der Ehemann hatte sich über die Rechtsfolgen seiner Ausschlagung geirrt; ein Thema war, ob ihm die Anfechtung der Ausschlagung möglich ist. Die Parteien einigten sich schlussendlich vergleichsweise auf den vom Ehemann an die Stieftochter auszuzahlenden Ausgleichsbetrag.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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