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Grenzüberschreitendes Erbe: Deutscher Nachlass mit Schweizer Güterausgleich
Der Nachlass unterfällt dem Deutschen Erbrecht. Zwischen der Erblasserin und ihrem Schweizer Ehemann galt der gesetzliche Schweizer Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das Vermögen des Ehemanns war während der stark angewachsen. Der Güterstand war durch den Tod der Erblasserin aufgelöst. Die Auseinandersetzung erfolgt dann mit dem Erben.
Hätte der Ehemann das Erbe nicht ausgeschlagen, so wäre er neben der Stieftochter Erbe gewesen. Der Ehemann hatte sich über die Rechtsfolgen seiner Ausschlagung geirrt; ein Thema war, ob ihm die Anfechtung der Ausschlagung möglich ist. Die Parteien einigten sich schlussendlich vergleichsweise auf den vom Ehemann an die Stieftochter auszuzahlenden Ausgleichsbetrag.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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