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Unterhaltsabänderungsklage eines Schweizer Vermögensberaters
Die in Deutschland mit den zwei gemeinsamen, minderjährigen Kindern lebende geschiedene Ehefrau bezog einen großzügigen Nachehelichen- und Kindesunterhalt, auf den sich die Parteien vor dem Schweizer Scheidungsgericht verständigt hatten.
Die Unterhaltszahlungen kamen zu einem abrupten Ende. Der Vermögensverwalter war „über Nacht“ von der Sozialhilfe abhängig und nicht leistungsfähig. Er hatte sich dem Staatsanwalt gestellt. Er hatte über Jahre kein eigenes Einkommen generiert und Kundengelder für den eigenen großzügigen Lebensstandard veruntreut.
Das Scheidungsgericht half der Ex-Ehefrau in dieser Extremsituation, indem es die auf sie entfallenden Gerichtskosten auf Staatskosten übernahm.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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