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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Schweizer Vorsorgeausgleich

Wir haben beim Schweizer Vorsorgeausgleich stets eine nicht geregelte Scheidungsfolge. Die ausländischen Scheidungsgerichte sind nicht befugt, den Schweizer Vorsorgeausgleich zu regeln. Aufgrund der ausschliesslichen und zwingenden Zuständigkeit Schweizer Gerichte können im Ausland ergangene Urteile über den Ausgleich Schweizer Vorsorgeansprüche nicht anerkannt werden.

Bei ausländischen Scheidungen ist das ergänzende Schweizer Scheidungsverfahren daher für den Schweizer Vorsorgeausgleich der Regelfall.

Voraussetzungen sind:

  • Ausländischer rechtskräftiges/r Scheidungsurteil/-beschluss
  • Anerkennung des Entscheides in der Schweiz
  • nicht geregelte Scheidungsfolge („eine der Ergänzung zugängliche Lücke“).
Es empfiehlt sich, nach jeder ausländischen Scheidung den Schweizer Vorsorgeausgleich in der Schweiz vor dem Schweizer Gericht sofort durchzusetzen. Geld ist flüchtig. Die Austrittsleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen abgerufen werden. Das Erfordernis Ihrer Einwilligung entfällt mit der rechtskräftigen Scheidung. Melden Sie sich, bevor Ihre Scheidung rechtskräftig wird.

Meine Unterstützung

Sind Sie beide damit einverstanden, Ihre Schweizer Altersvorsorge gesetzesgemäss aufzuteilen, bereite ich für Sie die Eingabe auf Teilung der auf die Ehezeit entfallenden beruflichen Vorsorge vor. Sie unterschreiben beide und reichen die Unterlagen selbständig ein. Das ist kostengünstig, das Schweizer Gericht wird im schriftlichen Verfahren entscheiden.

Streiten Sie, wie die Schweizer Altersvorsorge unter Ihnen aufzuteilen ist, prüfe ich Ihren Rechtsstandpunkt und unterstütze Sie in der Verfolgung Ihrer berechtigten Interessen.

Ich berate Sie, ob und wo Sie sich Ihren Anteil an der beruflichen Vorsorge auf ein Schweizer Freizügigkeitskonto (gebundene Altersvorsorge) auszahlen lassen, oder wie Sie sich Ihren Anteil ganz oder teilweise auszahlen lassen können.