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Umsiedlung nach Deutschland und Aufenthaltsgenehmigung
Die Ehefrau befürchtet mit Trennung den Entzug der Schweizer Aufenthaltsbewilligung. Sie leitet ihr Recht in der Schweiz zu wohnen vom Deutschen Ehemann ab. Sie wird mit Trennung auf Schweizer Sozialhilfe angewiesen sein. Sie arbeitet nicht, sie betreut den kleinen Sohn. Der Ehemann verdient nicht genug, um zwei Haushalte voll zu finanzieren.
Die Eheleute habe sich darauf verständigt, dass die Ehefrau mit dem Sohn nach Deutschland in die Nähe der Eltern und der Schwester des Ehemannes und ihrer Familie zieht. Die Ehefrau erhält in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis, der Sohn der Parteien ist Deutscher. Der Ehemann zahlt der Ehefrau und dem Sohn unter Wahrung seines Schweizer Selbstbehalts Frauen- und Kindesunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Sohnes. Die Zahlungen deckten in Deutschland das Existenzminimum für Frau und Kind. Der Ehemann verpflichtet sich, ab dann dem Sohn Kindesunterhalt nach der 6. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Die Ehefrau wird die Zeit nutzen, um Deutsch zu lernen und ihre Arbeitsaussichten in Deutschland zu verbessern.
Die Parteien wurden in der Schweiz geschieden. Ich habe für sie eine Konvention aufgesetzt, die vom Scheidungsgericht genehmigt wurde.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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