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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Korrektur des Schweizer Eheschutzentscheides mittels Deutscher Scheidung

Der Ehemann ist Deutscher, die Ehefrau ist Russin. Sie lebten mit ihrem siebenjährigen Sohn in der Schweiz. Nach der Trennung zog der Ehemann zu seiner neuen Partnerin ins grenznahe Deutschland. Er arbeitete weiterhin in der Schweiz, nunmehr als Grenzgänger. Der Sohn blieb bei der Ehefrau. Im Schweizer Eheschutzverfahren wurde der Ehemann zu überhöhten Kinderunterhaltszahlungen verpflichtet. Das Schweizer Eheschutzgericht berücksichtigte bei der Unterhaltsberechnung nicht die vom Ehemann zu entrichtende Deutsche Einkommenssteuer. Der Ehemann wurde damit unter sein Existenzminimum gedrückt. Der Eheschutzentscheid wurde rechtskräftig.

Ich habe für den Ehemann in Deutschland die Scheidung beantragt. Der Eheschutzentscheid wirkt befristet bis zur rechtskräftigen Scheidung. Im Rahmen der Scheidung wurde der Kindesunterhalt neu festgesetzt.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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