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Korrektur des Schweizer Eheschutzentscheides mittels Deutscher Scheidung
Der Ehemann ist Deutscher, die Ehefrau ist Russin. Sie lebten mit ihrem siebenjährigen Sohn in der Schweiz. Nach der Trennung zog der Ehemann zu seiner neuen Partnerin ins grenznahe Deutschland. Er arbeitete weiterhin in der Schweiz, nunmehr als Grenzgänger. Der Sohn blieb bei der Ehefrau. Im Schweizer Eheschutzverfahren wurde der Ehemann zu überhöhten Kinderunterhaltszahlungen verpflichtet. Das Schweizer Eheschutzgericht berücksichtigte bei der Unterhaltsberechnung nicht die vom Ehemann zu entrichtende Deutsche Einkommenssteuer. Der Ehemann wurde damit unter sein Existenzminimum gedrückt. Der Eheschutzentscheid wurde rechtskräftig.
Ich habe für den Ehemann in Deutschland die Scheidung beantragt. Der Eheschutzentscheid wirkt befristet bis zur rechtskräftigen Scheidung. Im Rahmen der Scheidung wurde der Kindesunterhalt neu festgesetzt.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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