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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Wettrennen zwischen Deutscher und Schweizer Scheidung

Die Eheleute sind beide Deutsche und leben in der Schweiz. Sie haben überkreuzende Scheidungsanträge gestellt. Der Ehemann reichte mit Schreiben vom 14.11., dem Deutschen Amtsgericht am selben Tag zugegangen, Scheidungsantrag ein, der der Ehefrau im Wege der Rechtshilfe am 23.01. des Folgejahres in der Schweiz zugestellt wurde. Die Ehefrau hat die Scheidungsklage dem Schweizer Bezirksgericht noch im Dezember vorgelegt.

Obwohl die Ehefrau die Scheidungsklage später einreichte, ist das von ihr angerufene Gericht für das Scheidungsverfahren der Parteien zuständig. Die Schweizer Scheidungsklage war zuerst rechtshängig. Bei Scheidungsanträgen wird die Rechtshängigkeit in der Schweiz und in Deutschland unterschiedlich bestimmt.

Der Deutsche Scheidungsantrag wurde später rechtshängig und war daher als unzulässig abzuweisen. Dies war für die Mandantin vorteilhaft, da sich mit einer Schweizer Scheidung ein höherer nachehelicher Unterhalt ergab.


Eingestellt am 26.04.2020 von Dr. Ernst