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Wettrennen zwischen Deutscher und Schweizer Scheidung
Obwohl die Ehefrau die Scheidungsklage später einreichte, ist das von ihr angerufene Gericht für das Scheidungsverfahren der Parteien zuständig. Die Schweizer Scheidungsklage war zuerst rechtshängig. Bei Scheidungsanträgen wird die Rechtshängigkeit in der Schweiz und in Deutschland unterschiedlich bestimmt.
Der Deutsche Scheidungsantrag wurde später rechtshängig und war daher als unzulässig abzuweisen. Dies war für die Mandantin vorteilhaft, da sich mit einer Schweizer Scheidung ein höherer nachehelicher Unterhalt ergab.
Eingestellt am 26.04.2020 von Dr. Ernst