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Grenzübergreifende Elternunterhaltsforderung eines deutschen Sozialhilfeträgers
Der sehr gut verdienende Sohn mit Wohnsitz in der Schweiz schuldet dem Sozialhilfeträger in Deutschland wegen Unterstützungsleistungen für die im Altersheim lebende Mutter Elternunterhalt. Die Verhandlungen zogen sich hin. Die Beträge summierten sich über die Zeit zu einer stattlichen Summe. Um sich den mühsamen Weg an das Gericht in die Schweiz zu ersparen, verzichtete der Sozialhilfeträger auf 50 % seiner Forderung; die Sache wurde vergleichsweise beendet.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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