Schweizer Vorsorgeausgleich
Bei ausländischen Scheidungen ist das ergänzende Schweizer Scheidungsverfahren daher für den Schweizer Vorsorgeausgleich der Regelfall.
Voraussetzungen sind:
- Ausländischer rechtskräftiges/r Scheidungsurteil/-beschluss
- Anerkennung des Entscheides in der Schweiz
- nicht geregelte Scheidungsfolge („eine der Ergänzung zugängliche Lücke“).
Meine Unterstützung
Sind Sie beide damit einverstanden, Ihre Schweizer Altersvorsorge gesetzesgemäss aufzuteilen, bereite ich für Sie die Eingabe auf Teilung der auf die Ehezeit entfallenden beruflichen Vorsorge vor. Sie unterschreiben beide und reichen die Unterlagen selbständig ein. Das ist kostengünstig, das Schweizer Gericht wird im schriftlichen Verfahren entscheiden.
Streiten Sie, wie die Schweizer Altersvorsorge unter Ihnen aufzuteilen ist, prüfe ich Ihren Rechtsstandpunkt und unterstütze Sie in der Verfolgung Ihrer berechtigten Interessen.
Ich berate Sie, ob und wo Sie sich Ihren Anteil an der beruflichen Vorsorge auf ein Schweizer Freizügigkeitskonto (gebundene Altersvorsorge) auszahlen lassen, oder wie Sie sich Ihren Anteil ganz oder teilweise auszahlen lassen können.