Scheidung in Deutschland
Ist ein Deutschland-Bezug gegeben, prüfe ich für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Deutsche Scheidung in Deutschland erfüllen.
Sind Sie Auslandsdeutscher in einem Drittland, arbeite ich mit einem Rechtsanwaltskollegen Ihres Wohnsitzlandes zusammen. Wann ein Forum Shopping vorteilhaft ist und ob es für Sie als Ehepaar sinnvoll ist, sich aktiv durch Rechtswahl dem Deutschen Scheidungsrecht zu unterstellen, bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung.
Im Folgenden ein Überblick aus Schweizer Perspektive.
Forum Shopping Deutschland - Schweiz
Liegen die Voraussetzungen vor für alternativ eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht oder eine Scheidung in Deutschland nach Deutschem Recht, oder könnten Sie durch Umzug eine solche Alternative schaffen, dann stellt sich die Frage, was für Sie günstiger ist.
Es gibt hier keine Regel, die für jeden Fall passt. Dies liegt an der Komplexität der Sache. Betroffen sind nämlich – mit fallbezogen unterschiedlichem Gewicht - der Nachehelichenunterhalt, die Güterauseinandersetzung und der Vorsorgeausgleich sowie unter Umständen auch Kindschaftssachen (Sorge/Obhut/Umgang/Unterhalt). Das Schweizer und das Deutsche Recht behandeln diese Fragen unterschiedlich. Ihre Rechtspositionen können erheblich voneinander abweichen. Für den einen ist die Scheidung in der Gesamtschau der anstehenden Regelungen in der Schweiz, für den anderen die Scheidung in Deutschland von Vorteil.
Rechtswahl für das Deutsche Scheidungsrecht
Sie können sich gemeinsam als Ehepaar durch Rechtswahl dem Deutschen Scheidungsrecht unterstellen und damit die Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland nach Deutschem Recht schaffen.
Das hat den Vorteil, dass Sie die Scheidungsfolgen unter sich vertraglich in einem notariellen Scheidungsfolgenvergleich verbindlich regeln dürfen. Nur ein anstössiger Vertrag ist nicht durchsetzbar, der Ehevertrag ist unwirksam, wenn sittenwidrig. Das Deutsche Scheidungsgericht akzeptiert, dass Sie die Scheidungsfolgen unter sich verbindlich geregelt haben, es Bedarf in Deutschland -anders als in der Schweiz- keiner gerichtlichen Genehmigung der Scheidungsfolgen. Sie entscheiden beide frei und autonom.
Wenn Sie sich einig sind, haben Sie auch die Möglichkeit, die Trennung und Trennungsfolgen gleich mitzuregeln. Sie schliessen dann einen Deutschen notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvergleich.
Ich berate und begleite Sie bei der Vertragsgestaltung und entwerfe für Sie den (Trennungs- und) Scheidungsfolgenvergleich zur Vorlage beim Notar. Damit ist meine Arbeit für Sie beide abgeschlossen.
Sie können nun neu an mich herantreten -diesmal einzeln-, um für Sie frühestmöglich den Scheidungsantrag beim Deutschen Amtsgericht einzureichen. Die Deutschen Scheidungsvoraussetzungen liegen vor, wenn Sie zum Scheidungstermin 1 Jahr getrennt sind. Es ist mit dem notariellen Vergleich alles geregelt. Ihr Partner stellt keine Anträge. Er vertritt sich selber. Für ihn besteht keine Anwaltspflicht. Kostengünstiger geht es nicht.