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Vaterschaftsanfechtung
Die Ehefrau hatte nach Trennung eine Beziehung zu einem anderen Mann, aus dieser Beziehung ging ein Kind hervor.
Ist ein Kind während der Ehe geboren, so gilt der Ehemann als der Vater, vgl. Art. 252 Abs. 2 i.V.m. Art. 255 Abs. 1 ZGB. Es bedarf einer fristgerechten Anfechtung.
Die Vaterschaft wurde innert Frist gerichtlich erfolgreich angefochten.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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