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Trennung – gerichtliche Genehmigung für Wegzug mit Kind
Ehepaar, griechischer Banker und Deutsche Verwaltungsangestellte, mit Wohnsitz in der Schweiz und einer zweijährigen Tochter, trennten sich. Das Eigenheim wurde einverständlich verkauft.
Die Weigerung des Ehemannes, einem Umzug der Tochter mit der Mutter nach Deutschland zuzustimmen, wurde gerichtlich überwunden. Das Gericht genehmigte den Wegzug.
Das Gericht legte im Rahmen des Eheschutzverfahrens den Kindes- und Getrenntlebensunterhalt für die Zeit, während Mutter und Kind in der Schweiz wohnten, nach Schweizer Unterhaltsrecht fest, und ab Wegzug nach Deutschland nach Deutschem Unterhaltsrecht.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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