Streit um den Familiennamen des Kindes
Der Sohn war in der Schweiz zur Welt gekommen. Der Vater hatte den Sohn bereits vor der Geburt anerkannt. Die Eltern waren sich einig, dass der Sohn den Familiennamen des Vaters tragen soll. Die Schweizer Geburtsurkunde und der Schweizer Ausländerausweis wurden entsprechend ausgestellt. Der Sohn war unter dem Familiennamen seines Vaters bekannt.
Nach Trennung beantragte die Kindesmutter bei der Deutschen Botschaft in Bern den ersten Kinderpass. Der Sohn erhielt dabei den Familiennamen der Mutter. Nach der Trennung möchte diese an der Entscheidung nicht mehr festhalten, dass der Sohn den Familiennamen des Vaters trägt.
Es war zu prüfen, ob der Vater den Beibehalt seines Familiennamens durchsetzen konnte. Dazu hätte die Anerkennung, dass der Sohn den Familiennamen des Vaters trägt, vor einer Deutschen Behörde (Standes- oder Jugendamt) erfolgen sollen. Dies hatte man versäumt.
Eingestellt am 26.04.2020 von Dr. Ernst
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