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Scheidungsvoraussetzungen – Forum-shopping – Lebensmittelpunkt
Der Ehemann bezog fussläufig eine Wohnung in der Schweiz, damit die Tochter ihn selbständig besuchen kann.
Zunehmende Spannungen in der Vater-Tochter-Beziehung führten zum Abbruch des Kontakts. Der Ehemann hielt sich danach überwiegend in Deutschland auf; die Wohnung in der Schweiz hielt er noch über Monate darüber hinaus. Bei der in Deutschland rechtshängigen Scheidung ging es um die Frage, seit wann der Ehemann seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Die Scheidungsvoraussetzungen lagen nach deutschem Recht vor, nicht aber nach Schweizer Recht.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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