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Scheidungsfolgenvergleich Deutschland – Schweiz – Türkei
Die Parteien schlossen einen notariellen Scheidungsfolgenvergleich, in dem sie den Güterausgleich, den Deutschen Versorgungs- und den Schweizer Vorsorgeausgleich unter sich regelten einschließlich der Betreuung ihrer Kinder in einem Betreuungswechselmodell. Sie waren dabei beide anwaltlich beraten.
Ich habe für den Ehemann beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg den Scheidungsantrag eingereicht. Die Ehefrau brauchte keinen Anwalt, weil alles geregelt war. Die Parteien wurden in Berlin geschieden.
Die Scheidungsfolgenregelungen sind für die Schweiz verbindlich.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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