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Nachlassspaltung Frankreich – Deutschland – Grenzen einer Erbausschlagung
Die Tochter hatte die Erbschaft nach ihrer Deutschen und in Deutschland lebenden Mutter ausgeschlagen. Jahre später stellte sich heraus, dass zum Nachlass der Mutter ein Miteigentumsanteil an einer Pariser Wohnung gehörte.
Die Parteien waren sich einig, dass das auf die Erbfolge anzuwendende Recht nicht einheitlich ist (Nachlassspaltung). Im Hinblick auf die Pariser Wohnung war das Recht am Lageort (lex rei sitae) anzuwenden, mithin Französisches Erbrecht, der übrige Nachlass unterstand dem Deutschen Recht. Jeder Spaltnachlass hat im Grundsatz sein eigenes Schicksal. Der Französische Erbanteil wurde ausgezahlt.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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