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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Leihmutterschaft Ukraine – Deutschland – Schweiz

Die Deutsche und die Schweizer Rechtsordnung erkennen die Wunscheltern eines mit Hilfe einer Leihmutter geborenen Kindes nicht an. Nach beiden Rechtsordnungen kann der genetische Vater das von der unverheirateten Leihmutter geborene Kind anerkennen. Das Ehepaar hat die Deutsche Staatsangehörigkeit, die Anerkennung erfolgte bei der Deutschen Botschaft. Das Kind bekommt mit Anerkennung der Vaterschaft vom Ehemann abgeleitet die Deutsche Staatsangehörigkeit und einen Deutschen Pass.

Die Leihmutter hat das Kind zur Adoption freigegeben. Die Adoption ist nach Deutschem wie nach Schweizer Recht ein aufwendiges Verfahren.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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