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Kindesunterhalt nach neuem Schweizer Recht ab 1.1.2017
Kindesmutter in der Schweiz mit 5-jähriger Tochter fordert aufgrund des seit dem 1.1.2017 geänderten Kindesunterhaltsrechts Betreuungsunterhalt vom in Deutschland lebenden, gutverdienenden Kindesvater. Die Parteien einigten sich vergleichsweise, über die Betreuungskosten. Der Vergleich wurde von der KESB genehmigt.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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