<< Doppelstaatsbürger – Forum-shopping bei... g – Unternehmensrecht | Kindesunterhalt nach neuem Schweizer Recht ab 1.1.2017 >> |
Kinderbetreuung und –unterhalt – Niederlande – Pakistan – Schweiz
Die Eheleute einigten sich im Rahmen einer in Englisch geführten Mediation darauf, nach Holland zu ziehen, dort im selben Schulbereich zu wohnen, die Kinder im Wechselmodell zu betreuen; bei jedem Elternteil sollte eines der Kinder gemeldet sein. Es wurde ein Kinderkonto eingerichtet, das von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit gespeist wurde. Die Eheleute verpflichteten sich wechselseitig zu Unterhaltsausgleichszahlungen für den Fall, dass einer von ihnen weniger als 4´000 € netto (inflationsbereinigt) nach Steuern und Sozialabgaben verdient, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.
Ich habe die Scheidungsfolgenregelungen in einer Scheidungskonvention abgefasst. Die Parteien nahmen den Scheidungstermin ohne Anwalt eigenständig wahr. Die Konvention wurde vom Schweizer Scheidungsgericht genehmigt.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
Trackback