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Güterauseinandersetzung bei Scheidung – Deutschland – Schweiz – Versorgungsausgleich
Der Ehemann wollte die Immobilie übernehmen, die Ehefrau von den Hypothekenverpflichtungen der Bank gegenüber freistellen lassen. Die erworbene Altersvorsorge in Deutschland und in der Schweiz war hälftig zu teilen.
Die Eheleute verständigten sich auf den Wert der Immobilie und den der Ehefrau auszuzahlenden Betrag. Ich habe die Scheidungsfolgenregelungen in einer Scheidungskonvention abgefasst.
Die Parteien nahmen den Scheidungstermin ohne Anwalt eigenständig wahr. Das Schweizer Scheidungsgericht hat dem Ehemann das ehemalige Familienheim zugewiesen. Die Schweizer Pensionskasse wurde geteilt.
Nach rechtskräftiger Schweizer Scheidung sorgte ich dafür, dass die Scheidung in Deutschland nach § 107 FamFG anerkannt und in einem gerichtliche Annexverfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg der Deutsche Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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