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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Grenzüberschreitende Scheidung – US-Bürgerin – Forum-shopping

Die Ehefrau ist Amerikanerin und wohnt in einer Stadt in Süddeutschland, der Ehemann ist Schweizer und wohnt in einem Kanton der Innerschweiz. In den ersten Ehejahren wohnte das Paar in der Schweiz; in den letzten Jahren hatten sie zusammen in Süddeutschland gelebt. Der Ehemann hatte Vermögen in die Ehe gebracht, das während der Ehe stark im Wert gestiegen war.

Die Ehefrau hat die Wahl, die Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz zu betreiben. Die Parteien haben keinen Ehevertrag. Aus Deutscher Rechtssicht leben die Parteien im Schweizer gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung aus Schweizer Rechtssicht leben die Parteien im Deutschen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach Deutschen Güterstandrecht partizipiert die Ehefrau an dem gestiegenen Wert des Vermögens, nach Schweizer Güterstandsrecht partizipiert die Ehefrau nicht an dem gestiegenen Wert.

Die Ehefrau sollte das Scheidungsgesuch in der Schweiz rechtshängig machen.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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