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Grenzüberschreitende Scheidung – US-Bürgerin – Forum-shopping
Die Ehefrau hat die Wahl, die Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz zu betreiben. Die Parteien haben keinen Ehevertrag. Aus Deutscher Rechtssicht leben die Parteien im Schweizer gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung aus Schweizer Rechtssicht leben die Parteien im Deutschen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach Deutschen Güterstandrecht partizipiert die Ehefrau an dem gestiegenen Wert des Vermögens, nach Schweizer Güterstandsrecht partizipiert die Ehefrau nicht an dem gestiegenen Wert.
Die Ehefrau sollte das Scheidungsgesuch in der Schweiz rechtshängig machen.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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