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Ausländische Scheidung – Rettung Anteil Pensionskassenguthaben –ergänzendes Scheidungsverfahren (Schweiz)
Eine Kollegin, die in Deutschland die Scheidung durchgeführt hatte, wusste vom erheblichen Pensionskassenguthaben des Ex-Ehemannes. Die Ex-Ehefrau war im Scheidungsverfahren auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen worden. In der Beratung unter Kollegen wurde erkannt, dass der Schweizer Vorsorgeausgleich ungeregelt geblieben war. Im Ergänzungsverfahren vor dem Schweizer Gericht beantragte ich dieser Vorsorgeausgleich (Teilung der während der Ehe angesparten Schweizer Pensionskasse respektive Schweizer Freizügigkeit), der erfolgreich durchgeführt wurde.
Eine Auszahlung an den nach Frankreich verzogenen Ex-Ehemannes war durch eine superprovisorische Massnahme verhindert worden.
Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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