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Rechtsanwältin
Dr. iur. Katharina Ernst

Fachanwältin für Familienrecht (D)
CAS Familienrecht
Mediatorin (SAV)

Ich bin tätig für KlientInnen, die in der Schweiz oder in Deutschland wohnhaft sind sowie für Schweizer oder Deutsche BürgerInnen, für ihre PartnerInnen oder ihre Kinder von überall in der Welt

Dr. Katharina Ernst

Scheidungsvoraussetzungen – Forum-shopping – Lebensmittelpunkt

Der Deutsche Ehemann arbeitete während der Ehe mit seiner Amerikanischen Ehefrau für eine Bank in Frankfurt. Der Familienwohnsitz war in der Schweiz. Der Ehemann hielt sich während der Woche entweder in Frankfurt auf oder arbeitete von seinem Homeoffice aus der Schweiz heraus. Die minderjährige Tochter blieb bei Trennung bei der Mutter.

Der Ehemann bezog fussläufig eine Wohnung in der Schweiz, damit die Tochter ihn selbständig besuchen kann.

Zunehmende Spannungen in der Vater-Tochter-Beziehung führten zum Abbruch des Kontakts. Der Ehemann hielt sich danach überwiegend in Deutschland auf; die Wohnung in der Schweiz hielt er noch über Monate darüber hinaus. Bei der in Deutschland rechtshängigen Scheidung ging es um die Frage, seit wann der Ehemann seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Die Scheidungsvoraussetzungen lagen nach deutschem Recht vor, nicht aber nach Schweizer Recht.



Eingestellt am 27.04.2020 von Dr. Ernst
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